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5/17/2021

Alleinarbeit: Tipps & Risiken im Überblick

Alleinarbeit: Ein Arbeitsmodell mit Chancen und Risiken. Erfahren Sie mehr zum Thema Alleinarbeit und was es hierbei zu beachten gibt.

Leichter Abwärtspfeil.Weißer Abwärtspfeil.

Wie lässt sich Alleinarbeit mit dem Arbeitsschutzgesetz vereinbaren?

In vielen Betrieben ist diese Arbeitsform für viele Menschen aufgrund von Nachtschichten und anderer Betriebsanweisungen noch immer Alltag. Daher ist der Alleinarbeiterschutz wichtig. Wenn eine erhöhte Gefährdung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen vorliegt, sind Arbeitgeber/-innen in der Regel dazu verpflichtet, geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Belegschaft vor Schäden zu bewahren und Arbeitsschutz auch allein am Arbeitsplatz zu garantieren. Dazu gehören neben geeigneten Maßnahmen zur Überwachung auch eine professionelle Gefährdungsbeurteilung und die Beachtung der Gesetze und Verordnungen, welche die Sicherheit am Einzelarbeitsplatz gewährleisten sollen. Diese Punkte sind im Arbeitsschutzgesetz fest verankert, wenn es um Personen geht, die sich alleine am Arbeitsplatz befinden. Laut §5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine potenzielle Gefährdung am Arbeitsplatz zu ermitteln und geeignete Gefahrenabwehrmaßnahmen zu implementieren. Dies gilt insbesondere für gefährliche Arbeiten außerhalb der Ruf- und Sichtweite anderer Personen. Verschiedene Sicherheitslösungen können dafür sorgen, dass der Alleinarbeitsplatz sich auch in Zukunft zu einem tragbaren Modell für Unternehmen entwickelt, selbst wenn er mit potenziell gefährlichen Aktivitäten verbunden ist.

Die Risiken von Alleinarbeit

Eine Person in Alleinarbeit ist zunächst den gleichen Risiken ausgesetzt, wie jemand, der in Anwesenheit von Kollegen arbeitet. Aber ein Mitarbeiten in Alleinarbeit hat bei einem Vorfall einen deutlichen Nachteil. Wenn Sie sich in Gegenwart von Kollegen verletzen, dann können Ihre Kollegen für Hilfe sorgen. Aber wenn etwas passiert, während Sie alleine arbeiten, sind Sie auf sich gestellt und Ihr Arbeitgeber erfährt nicht, dass Sie Hilfe brauchen.

Physische Risiken

Während der Arbeit kann sehr viel passieren, wodurch Sie sich körperlich verletzen können. Denken Sie beispielsweise an Stürze, Stolpern, plötzliche Krankheit, giftige Gase, Eingeschlossen sein, körperliche Ausfälle und so weiter. In vielen dieser Fälle kann es sein, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, für Hilfe zu sorgen und ernsthaft in Gefahr geraten. Doch auch während dieser Situationen hat der Arbeitgeber Ihnen gegenüber eine Fürsorgepflicht und muss Sie schützen.

Soziale Risiken
Mitarbeiter in Alleinarbeit, die mit anderen Menschen arbeiten, kennen diese Gefahren: Soziale Risiken bedeuten zum Beispiel Einschüchterung, Aggression und Gewalt. Eine allein arbeitende Person von einem mobilen Pflegedienst, die auf Hausbesuche geht, hat niemanden in der Nähe, um zu helfen, wenn er zum Beispiel von seinem Klienten oder den Angehörigen bedroht wird. Das offensichtliche Auslösen eines Alarms von einem Handy oder einem Gerät mit großem roten Alarmknopf kann mögliche Angreifer unter Umständen noch wütender machen.

Alleinarbeitsplatz & Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)

Personen-Notsignal-Anlagen, auch PNAs genannt, sind technische Einrichtungen, die in Notfällen ein Signal auslösen können, um Hilfe zu rufen. Insbesondere bei Arbeiten, die außerhalb der Sichtweite zu anderen Personen stattfinden und von Arbeitnehmern allein ausgeführt werden, haben sich mobile PNAs im Ernstfall bewährt. Mit der Einführung solcher technischen Einrichtungen können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Mitarbeiter/-innen über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus unterstützen, selbst wenn am Arbeitsplatz eine erhöhte Gefährdung vorliegt. PNAs können dabei helfen, die Alleinarbeit sicherer zu machen.

Alleinarbeit im Büro und Home-Office

PNAs sind aufgrund der betrieblichen Sorgfaltspflicht auch bei Alleinarbeit im Büro oder im Home-Office zugelassen. Nicht immer ist man bei diesen Tätigkeiten von anderen Menschen umgeben. Aufgrund aktueller Entwicklungen in Betriebsstrukturen und zunehmenden Digitalisierung haben immer mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände zu verlagern. Besonders Personen, die alleine leben und dauerhaft im Home-Office beschäftigt sind, sind Risiken wie häuslichen Unfällen oder langfristiger Isolation ausgesetzt, wobei sich Letzteres über einen längeren Zeitraum negativ auf die emotionale Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden auswirken kann. Das Arbeitsschutzgesetz sieht auch in solchen Fällen eine umfassende Risikoanalyse und Maßnahmen zur Unterstützung betroffener Arbeitnehmer vor.

Alleinarbeit im Außendienst

Im Außendienst sind Personen oft allein außerhalb ihres Büros unterwegs. Dort haben sie auf täglicher Basis mit Menschen zu tun und sind beispielsweise bei Hausbesuchen Risiken wie verbaler und körperlicher Gewalt ausgesetzt. Mobile PNAs im Außendienst einsetzen zu können, macht Tätigkeiten für Mitarbeiter in diesem Bereich auf vielen Ebenen sicherer. Das gilt beispielsweise für die öffentliche Verwaltung, Sozialarbeit und Streetworker, die bei Einsätzen außerhalb des Büros nicht immer im Team unterwegs sind.

Alleinarbeit in der Logistik und beim Transport

Im Bereich Logistik und Transport wird oftmals gefährliche Alleinarbeit an Maschinen, in Fahrzeugen auf der Straße oder im Lager durchgeführt. Dort können mitunter schwere und lebensbedrohliche Unfälle außerhalb der Hör- und Sichtweite anderer Personen geschehen. Eine Absicherung am Einzelarbeitsplatz ist für Mitarbeiter/-innen daher besonders wichtig und wird durch das Arbeitsschutzgesetz vorausgesetzt. Viele Tätigkeiten in diesem Arbeitsfeld gelten wortwörtlich als Definition des alleine Arbeitens. Dazu gehören beispielsweise die Alleinarbeit in Werkstätten, Nachtschichten, die alleine erlaubt sind, Arbeiten auf Leitern und vieles mehr. Durch eine professionelle Gefährdungsbeurteilung einzelner Alleinarbeitsplätze in Lagerhallen und Fahrzeugen, wie LKWs, können passende Maßnahmen zum Arbeitsschutz eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem Geräte mit Totmannschalter und andere smarte Sicherheitssysteme.

Gefährdungsbeurteilung bei Alleinarbeit

Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) heißt es unter § 5: „Die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen sind zu ermitteln, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen vorzusehen.“ Auf Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber dann geeignete Maßnahmen vornehmen und beurteilen, ob eine Personennotsignalanlage, kurz „PNA“, zum Einsatz kommen darf.
Bei gefährlichen Tätigkeiten ist Alleinarbeit jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich oder generell ausgeschlossen. Arbeiten gelten als gefährlich, wenn das Arbeitsverfahren, die Art der Beschäftigung, die angewandten Stoffe oder die Umgebung eine erhöhte oder kritische Gefährdung darstellen, gegen die keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

Eine Risikobeurteilung umfasst folgende Bereiche:

  1. die Notfallwahrscheinlichkeit/Gefährdungsziffer (GZ);
  2. die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls (NW); und
  3. die Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen / Zeitspanne Alarm/Hilfemaßnahmen (EV).

Eine Risikobeurteilung von gefährlichen Einzelarbeitsplätzen analysiert die Zeit zwischen dem Auslösen des Personen-Alarms und dem Beginn von Hilfsmaßnahmen am Ort des Geschehens.

Die Beurteilung hängt von drei Hauptfaktoren ab, denen bestimmte Tabellenwerte zugeordnet sind:


[Gefährdungsziffer (GZ) + Zeitspanne Alarm/Hilfemaßnahmen (EV)] x Wahrscheinlichkeit eines Notfalls (NW) = R-Wert

Aus der Formel R = (GZ + EV) NW ergibt sich der sogenannte R-Wert. Ist er größer als 30, müssen zusätzlich technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen werden. Der Leitfaden für diese Berechnung ist zum Beispiel im Anhang der BGR 139 zu finden.

Dabei unterscheiden die Experten geringe, erhöhte oder kritische Gefährdung:

  • Geringe Gefährdungsstufe: Die Person bleibt nach einem schädigenden Ereignis (z.B. einem Unfall) handlungsfähig - dann sind alle Meldeeinrichtungen (siehe Tabelle) geeignet.
  • Erhöhte Gefährdungsstufe: Die Person bleibt nach einem schädigenden Ereignis (z.B. einem Unfall) nur eingeschränkt handlungsfähig - dann ist zu prüfen, welche Meldeeinrichtung noch zulässig ist.
  • Kritische Gefährdungsstufe: Sofern die Gefährdungsstufe als kritisch eingeschätzt wird, die Person also nach einem schädigenden Ereignis (z.B. einem Unfall) handlungsunfähig ist, so ist eine Personen-Notsignal-Anlage zu verwenden, die den Anforderungen der DGUV-Regel 112-139 entspricht oder die Anwesenheit einer zweiten Person ist erforderlich.

Wann ist Alleinarbeit verboten?

Verboten ist Alleinarbeit, wenn sich ein hohes Risiko weder technisch noch organisatorisch minimieren lässt und wenn durch eine Gefährdungsbeurteilung (link) die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls als hoch (R > 30) eingestuft wird. Ist die Einrichtung von Einzelarbeitsplätzen nicht zulässig, darf dieses Verbot auch nicht durch den Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen umgangen werden.
Beispiele für Arbeiten, bei denen man nicht allein sein darf, sind solche mit Absturzgefahr, solche in Behältern oder engen Räumen wie beispielsweise Silos, sowie brand- und explosionsgefährliche Tätigkeiten.

Weiterhin darf nicht jeder Alleinarbeit leisten und grundsätzlich von Alleinarbeit ausgeschlossen sind:Die Thematik Alleinarbeit nimmt im Alltag vieler Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen immer größer werdenden Raum ein. Dabei versteht man darunter Aktivitäten, die am Arbeitsplatz aufgrund verschiedener Faktoren mit einem geringen Personaleinsatz ausgeführt werden. Alleinarbeit liegt auch vor, wenn eine Person außerhalb von Ruf- und Sichtweite mit potenziell gefährlichen Arbeiten beschäftigt ist. Es gibt verschiedene Branchen, in denen es keine Seltenheit ist, alleine zu arbeiten. Dazu gehören neben der Alleinarbeit im Büro oder Homeoffice auch Einsätze im Außendienst, Verkaufstätigkeiten im Einzelhandel, Wartungsarbeiten von Maschinen und vieles mehr. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem solchen Umfeld vor verschiedenen Risikofaktoren zu schützen, bieten wir persönliche Sicherheitslösungen an, die beispielsweise eine Geräteserie beinhalten, mit denen Personen ein rettendes Notsignal verschicken können. Ein solches kann entscheidend sein, wenn es am Arbeitsplatz zum Beispiel zu Stürzen oder einem Stromschlag kommt oder man angegriffen wird.

  • Jugendliche und schwangere Frauen
  • Mitarbeiter mit chronischen Erkrankungen (Anfallsleiden)
  • Mitarbeiter mit psychischen Erkrankungen
  • Mitarbeiter mit Verdacht auf eine Suchterkrankung
  • Mitarbeiter mit erhöhten Gesundheitsrisiken (z.B. Vorerkrankungen, körperlichen Einschränkungen)