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2/4/2020

Arbeitsschutz für Homeoffice und Telearbeit

Im Zuge der aktuellen NewWork-Bewegung und der digitalen technischen Möglichkeiten bieten immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Homeoffice und Telearbeit an.

Leichter Abwärtspfeil.Weißer Abwärtspfeil.

Verantwortlichkeiten sind oft nicht klar definiert

Im Zuge der aktuellen NewWork-Bewegung und der z digitalen technischen Möglichkeiten bieten immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Homeoffice und Telearbeit an. Beide Begriffe meinen im Grunde zwar die Arbeit von Zuhause, doch der Unterschied liegt im Detail: Homeoffice bedeutet meistens, dass die Angestellten nur ab und zu mit dem Notebook ein paar Stunden von Zuhause aus arbeiten und in der Regel jedoch ihren festen Arbeitsplatz im Firmengebäude haben. Bei Telearbeit sieht das Szenario allerdings ganz anders aus: Unternehmen sparen in ihren Firmenräumlichkeiten den Platz für eingerichtete Arbeitsplätze ein, indem sie einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sogenannte Telearbeitsplätze in deren privaten Wohnungen einrichten. Das spart Firmenkosten in Form vom Miete, weil der Unternehmenssitz oder die Filiale auf diese Weise deutlich weniger Quadratmeterfläche beanspruchten muss.

Angestellte sollten auch bei der Heimarbeit sicher sein

Bei der Telearbeit stellt der Arbeitgeber seinen Angestellten sowohl das Mobiliar als auch alle erforderlichen technischen Geräte für festen Arbeitsplatz in deren Privatwohnung zur Verfügung. Damit übernimmt das Unternehmen dann allerdings die Verantwortung dafür, dass die daheim beschäftigten Angestellten auch arbeitsschutzrechtlich ausreichend abgesichert sind: Das bedeutet beispielsweise auch, dass der Telearbeitsplatz bestimmte ergonomische Vorgaben erfüllen, der beruflich erforderliche Weg zum Computerdrucker frei von Stolperfallen sein und das Arbeitszimmer generell eine ausreichende Quadratmeterzahl besitzen muss. Um die Einhaltung all dieser Vorgaben ständig gewährleisten zu können, müssen die Nutzerinnen und Nutzer der Telearbeitsplätze ihrem Arbeitgeber sogar Zutritt zur Privatwohnung gewähren. Um diese Aspekte zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu organisieren, bedarf es einer offenen und regelmäßigen Kommunikation untereinander.

Heimarbeit bedeutet meistens Alleinarbeit

Viele organisatorische Details rund um Home Office und Telearbeit müssen individuell festgelegt werden und sind teilweise auch juristisch bisher nicht ganz eindeutig definiert worden. Wir gehen allerdings davon aus, dass es sich bei sämtlichen beruflichen Tätigkeiten im Rahmen von Homeoffice und Telearbeit weitestgehend um die sogenannte Alleinarbeit handelt: Berufliche Tätigkeit ohne Sicht- oder Hörweite von anderen Personen. Denn schließlich sind eventuelle Angehörige oder Mitbewohner während der Arbeit in der eigenen Wohnung nicht ununterbrochen mit anwesend. Deshalb kann es auch durchaus sein, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen benötigen, die natürlich ganz individuell gestaltet sein können. Darüber, ob vielleicht eine der von SoloProtect entwickelten Personen-Notsignalanlagen für bestimmte Telearbeitsplätze eingesetzt werden kann, können sich Entscheiderinnen und Entscheider im ersten Schritt bei unseren Lösungen für Alleinarbeitende informieren. Weitere Anregungen bietet ein interessanter Artikel vom Magazin Impulse.