Fachkraft für Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheitsfachkraft agieren in allen wichtigen Fragen rund um den Arbeitsschutz.
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz: Sifa) und warum ist sie wichtig für Ihr Unternehmen?
Eine Arbeitssicherheitsfachkraft (besser: Fachkraft für Arbeitssicherheit kurz Sifa) ist ein betrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes unterstützt. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell ausgebildete Person und ein „fachlicher Garant“ im Sinne des Strafgesetzbuches, dies zieht eine Haftung bei grober Fehlberatung nach sich. Rechtsgrundlage für die Bestellung einer Sifa ist das ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz). Die Auftragszeiten/Einsatzzeiten richten sich nach DGUV Vorschrift 2.
Was sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütz und berät zusammen mit dem Betriebsarzt den Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebs- und Personalräte. Kurz alle Personen, die für den Arbeitsschutz verantwortlich sind.
Der Aufgabenbereich umfasst:
- alle Bereiche des Arbeitsschutzes,
- die Aspekte der Unfallverhütung,
- und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Darüber hinaus hat die Sifa Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs-/Personalrat.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss vor allem präventiv tätig sein, kooperativ und aktiv die erforderlichen betrieblichen Aufgaben aufgreifen und konkret helfend lösen.
Eine Aufstellung der Anforderungen an den Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit laut des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
In welchen Bereichen ist eine Sifa tätig?
In welchen Bereichen genau die Fachkraft für Arbeitssicherheit beratend tätig werden sollte, beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz:
- Bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen;
- Bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen;
- Bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und sonstige Fragen der Ergonomie;
- Und bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Wer muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?
Die DGUV Vorschrift 2 besagt, dass jedes Unternehmen, welches einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt, dazu verpflichtet ist, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Wie kann SoloProtect helfen?
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind vor allem dafür verantwortlich Unfälle zu vermeiden und sicherzustellen, dass im Notfall eine Rettungskette schnell eingeschalten werden kann. Beschäftigt das Unternehmen Alleinarbeiter, können diese durch eine Personen-Notsignal-Anlage schnell um Hilfe rufen. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung.