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1/26/2022

Gründe für Nachtdienstuntauglichkeit

Unter einer Nachtschicht verstehen sich Tätigkeiten zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Weil Nachtschichten derartig anstrengend sind, müssen Arbeitgeber vorab sicherstellen, dass ihre Angestellten sowohl körperlich als auch psychisch dafür geeignet

Leichter Abwärtspfeil.Weißer Abwärtspfeil.

Gründe für Nachtdienstuntauglichkeit

Generell muss eine Nachtdienstuntauglichkeit von einem Arbeitsmediziner beurteilt und festgestellt werden. Keine Nachtschicht darf z. B. derjenige machen, der an Diabetes oder Bluthochdruck erkrankt ist und bei dem sich die Krankheit durch eine gesunde Lebensweise und Medikamente nicht einstellen lässt. Aber auch dies muss erst durch ein medizinisches Attest von einem Arbeitsmediziner bestätigt werden, denn nicht jeder Diabetiker ist davon betroffen.

Selbstverständlich gilt: Arbeitnehmer, die gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, in Nachtschichten zu arbeiten, haben nach dem aktuellen Urteil nachvollziehbar einen Anspruch auf eine Befreiung von der Nachtschicht wegen gesundheitlicher Probleme. Eine personenbedingte Kündigung kommt jedoch nicht in Frage.

Kann man Nachtschicht verweigern?

Generell gilt, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsleistung, die arbeitsvertraglich vereinbart ist, schuldet. Dies gilt für die konkrete Aufgabe, für den Ort an dem sie zu erledigen ist und grundsätzlich auch für die Arbeitszeit. Besteht ein gültiger Arbeitsvertrag für die Tagesschicht, kann eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber nicht erfolgen. Dies gilt sowohl für die Anordnung, zukünftig in Nachtschicht zu arbeiten, als auch für die Anordnung, in Wechselschicht tätig zu sein. Eine solche Änderung könnte der Arbeitgeber nur durch eine Änderungskündigung erreichen.

Nach §?6 Abs.?3 ArbZG können Arbeitnehmer verlangen, von einem Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde untersucht zu werden. Diese Tests werden alle 3 Jahre bis zum 50. Lebensjahr und jährlich nach dem 50. Lebensjahr durchgeführt. Verlangt der Arbeitnehmer vor Beginn der Nachtschicht ein medizinisches Attest und steht das Ergebnis der Nachtschichttauglichkeit nicht fest, kann der Arbeitnehmer die Nachtarbeit zunächst verweigern.

Nachtschichten schwächen Körper und Psyche

Das Statistische Bundesamt gibt an, dass rund 4,9 Prozent aller deutschen Erwerbstätigen regelmäßig nachts arbeiten. Unter einer Nachtschicht verstehen sich Tätigkeiten zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Derartige Schichtdienste sind in vielen Branchen und Berufszweigen erforderlich, so zum Beispiel in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in Produktionsbetrieben, im Sicherheitsdienst, in Speditionen und Callcentern und natürlich auch bei der Polizei und der Feuerwehr. Doch nächtliche Arbeit ist für die Mitarbeitenden körperlich herausfordernd: Besonders während der ersten durchgearbeiteten Nacht wurden im Rahmen einer Studie vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) bei weiblichen Beschäftigten im Pflegedienst negative Auswirkungen auf die Reaktionsfähigkeit festgestellt. Weiterhin zeigte sich jedoch auch, dass die gemessenen Werte ab der zweiten Nachtschicht wieder nahezu identisch mit denen aus den Tagesschichten waren.

Keine Nachtschicht ab 55 Jahren

Weil Nachtschichten derartig anstrengend sind, müssen Arbeitgeber vorab sicherstellen, dass ihre Angestellten sowohl körperlich als auch psychisch dafür geeignet sind. Gute Gründe für Nachtschichtuntauglichkeit können chronische Erkrankungen sein, wie beispielsweise Diabetes oder Bluthochdruck, oder auch psychische Beeinträchtigungen, wie z. B. Depressionen. Diese Diagnosen müssen von einem medizinischen Attest ausgestellt von einem Arbeitsmediziner bestätigt werden. Wer krankheitsbedingt keine Nachtschicht machen darf, gilt allerdings nicht generell als arbeitsunfähig und kann vom Arbeitgeber daher tagsüber voll eingesetzt werden. Auch gibt es in Deutschland bislang keine Altersgrenze für die Arbeit in der Nachtschicht, somit können auch Arbeitnehmer, die über 50 Jahre alt sind, im Schichtdienst arbeiten. Jedoch können sich Arbeitnehmer ab dem fünfzigsten Lebensjahr jährlich arbeitsmedizinisch durchchecken lassen, wodurch dann gesundheitliche Beschwerden entdeckt werden könnten, die eine Nachtdienstuntauglichkeit bedeuten.

Alleinarbeit in der Nacht ist riskant

Dass Nachtarbeit die Menschen stark belastet, liegt am körpereigenen Bio-Rhythmus, der von Licht und Dunkel bestimmt wird. Diese Signale lösen über das Auge hormonelle und nervliche Körperreaktionen aus, die sich wiederum auf die Organe und das körperliche Gewebe auswirken – quasi die innere Uhr. Gerät diese durch einen antizyklischen Schlaf- und Wachrhythmus durcheinander, kann dies auf Dauer der Gesundheit schaden. Durch zu wenig oder gestörten Schlaf erhöht sich auch das Unfallrisiko der betreffenden Person, denn das Reaktionsvermögen verschlechtert sich und Fehler können vermehrt passieren.

Wenn dazu während einer Nachtschicht Alleinarbeit verrichtet wird, also ohne Kolleginnen und Kollegen in Sicht- oder Rufweite, steigt damit das Arbeitsschutzrisiko deutlich, denn falls sich der Alleinarbeiter nach einem Unfall nicht selbst helfen oder Unterstützung anfordern kann, wird er vermutlich erst Stunden später bei Schichtwechsel gefunden, was für ihn schlimme gesundheitliche Konsequenzen haben könnte.

Arbeitgeber müssen Belastungen minimieren

Arbeitgeber sollten aus diesen Gründen die Nachtschichten ihrer Angestellten so gestalten, dass die einhergehenden Belastungen so gering wie möglich sind. Empfehlenswert sind folgende Maßnahmen:

  • Weil die natürliche Reihenfolge Früh-, Spät-, Nachtschicht überwiegend besser vertragen wird, sollten die Schichtpläne entsprechend vorwärts rotieren.
  • Nachtschichten sollten durch mehr Freizeit anstatt Geld ausgeglichen werden.
  • Schichtpläne sollten frühzeitig feststehen und verlässlich gelten, so können Arbeitnehmer ihre Erholungsphasen besser planen.
  • Es sollten von einer Person nicht mehr als drei Nachtschichten am Stück absolviert werden.
  • Einzelne Schichten sollten maximal 8 Stunden andauern.
  • Auf Nachtschichten sollten zwei freie Tage folgen, denn ein Tag reicht zur vollständigen Erholung nicht aus.
  • Jeder Alleinarbeiter sollte mit einer Personen-Notsignalanlage ausgestattet werden, weil dadurch gewährleistet ist, dass im Notfall Hilfe schnell vor Ort sein kann.

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